Link zum InhaltPlatzhalter. Link zur NavigationPlatzhalter. Link zum SuchfeldPlatzhalter. Zum Link zur Stratseite und zur Sitemap.Platzhalter. Link zur SchriftvergrößerungPlatzhalter.

Hier ist die Suchefunktion.
Impressum | sitemap | Kontakt

Landtagswahl am 17. September 2006

Sie sind hier: Unterstützen Sie uns
Hier beginnt der Inhalt

Wir bitten um Ihre Unterstützung

Wollen auch Sie, dass die Rechte der Familien mit Kindern noch offensiver und selbstbewusster präsentiert werden?
Dies ist mit den Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Parteienfinanzierung alleine nicht zu bewältigen: Deshalb bitten wir um Ihre Spende.
Wir halten uns strikt an das Parteiengesetz. Alle Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet und nach Maßgabe des Parteiengesetzes im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Bankverbindung des Landesverbandes finden Sie unten.
Wollen Sie sich vorher eingehender informieren, folgen Informationen zu unserer Spendenethik, zu rechtlichen Fragen und zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Unsere Spendenethik:

• Offenheit und Transparenz:
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Für die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS sind die Regelungen des Parteiengesetzes nur der Mindeststandard.

• Aktive Spendenwerbung:
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

• Grenzen der Spendeneinwerbung:
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
- Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
- Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
- Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
- Spenden über 500 € mit ausländischer oder unklarer Herkunft


Rechtliche Fragen

• Prüfung und Spendenquittung:
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

• Vertraulichkeit & Rechenschaftslegung:
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach Festlegung des Parteiengesetzes ausgewiesen.
Spenden über 10 000 Euro müssen jedoch entsprechend dem Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei verzeichnet werden und werden vom Präsidenten des Bundestages in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.



Spenden & Steuern

• Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:

Pauschale Besteuerung
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Individuelle Besteuerung
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete nach steuerlich ab-setzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g.Höchstbeträ-ge absetzbar,wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Spenden durch Überweisung
Sie können uns ihre auch gerne per Überweisung eine Spende zukommen lasse. Bitte geben Sie unter Verwendungszweck das Stichwort 'Spende' und anschließend ihren Namen und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zustellen können!

Bankverbindung:
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
LV Mecklenburg-Vorpommern
Rostocker VR-Bank
Kontonummer: 2703300, Bankleitzahl: 13090000